Bei der Verfolgung seiner Ziele eines verantwortungsvollen Geschäftsgebarens identifiziert Ergomat vier Schlüsselbereiche einer nachhaltigen Entwicklung: Markt, Organisation, Umwelt und Gesellschaft. Ergomat verpflichtet sich, seine Lieferkette so nachhaltig und verantwortungsvoll wie möglich zu verwalten. Die Einzelheiten dieser Grundsätze sind im Verhaltenskodex für Lieferanten beschrieben.
Die Ziele einer nachhaltigen Beschaffungspolitik lauten wie folgt:
Von unseren Lieferanten erwarten wir Folgendes:
Diese Richtlinie ist für alle Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden von Ergomat zugänglich.
Ergomat ist der weltweit führende Anbieter innovativer Ergonomie- und Sicherheitsprodukte für den modernen Arbeitsplatz.
Ergomat ist Teil der SP Group A/S, einem innovativen globalen Anbieter einer Vielzahl von Kunststoffteilen und Industriebeschichtungen. Zu den Herstellungsprozessen der SP Group gehören Spritzguss, Vakuumformen und Extrusion in Polyurethan, PVC und anderen Kunststoffen. Die SP Group verfügt über Produktionsstätten in Europa, Nordamerika, Südamerika und Asien und wird an der NASDAQ Nordic (SPG) öffentlich gehandelt. Zu Ergomat gehören mehrere Unternehmen wie Ergomat Inc., Ergomat Canada Inc., Ergomat A/S sowie Ergomat Sp. z o.o. und alle Geschäftsbereiche sind bestrebt, die von der SP Group festgelegten Richtlinien und Ziele zur sozialen Verantwortung des Unternehmens (CSR) zu befolgen.
Der umfangreiche Katalog an geformten und extrudierten Sicherheitsprodukten von Ergomat ergänzt das Unternehmensengagement der SP Group für soziale Verantwortung, indem es einen sicheren, produktiven Arbeitsplatz mit den nachhaltigsten Produktoptionen fördert, die auf dem Industriemarkt angeboten werden. Ergomat leistet einen Beitrag zur Welt, indem es Maßnahmen ergreift, um seinen ökologischen Fußabdruck zu minimieren und ein sicheres, integratives und ansprechendes Arbeiten zu ermöglichen
Umwelt, um die Gemeinschaften zu unterstützen, in denen es tätig ist und um vertrauenswürdige, transparente und konforme Geschäftspraktiken zu befolgen.
Die CSR-Richtlinie spiegelt unsere Grundwerte wider, die darin bestehen, Sicherheitslösungen zum Nutzen sowohl unserer Kunden, unseres eigenen Teams als auch der Umwelt zu schaffen. Diese Richtlinie bildet den Rahmen für alle unsere Aktivitäten und spiegelt unser Unternehmen als engagiertes und engagierten Arbeitgeber und Geschäftspartner wider. Gemeinsam mit unseren Lieferanten werden wir an sozialen und ökologischen Verbesserungen innerhalb unserer Lieferkette arbeiten. Der Verhaltenskodex für Lieferanten (SCoC) dient als Grundlage für eine positive Entwicklung und Verbesserung unserer Lieferkette durch Dialog und kontinuierliche Arbeitsbeziehungen, sowie die Überwachung jährlicher Aktivitäten zur Einhaltung dieser Ziele.
Wir sind uns unserer Verantwortung voll bewusst; Deshalb haben wir uns strenge ethische Standards gegeben, die uns bei unseren Geschäftspraktiken leiten. Wir erwarten von allen unseren Lieferanten, einschließlich Subunternehmern und allen Unternehmen, die mit einem Unternehmen oder einer Abteilung von Ergomat Geschäfte machen, dass diese sich an dieselben ethischen Standards halten. Zu diesem Zweck hat Ergomat diesen Verhaltenskodex für Lieferanten (SCoC) erstellt, der die Mindeststandards für die Geschäftsabwicklung mit allen Ergomat-Unternehmen festlegt.
Ergomat behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Anforderungen dieses SCoC zu überprüfen, beispielsweise durch Selbstbewertungen und Audits entweder durch Ergomat oder einen Dritten. Der Lieferant strebt eine kontinuierliche Verbesserung an, indem er beispielsweise messbare Ziele in Bezug auf Umwelt, Arbeitsbedingungen oder Diversität festlegt und über Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit berichtet. Falls ein Verstoß festgestellt wird, muss der Lieferant einen Vorfallbericht erstellen und einen Korrekturmaßnahmenplan vorlegen.
Die in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten dargelegten Bedingungen spiegeln die Werte und das Engagement von Ergomat gegenüber seinen Kunden, den Gemeinden, denen wir dienen, und dem Schutz der Umwelt wider. Daher muss jeder Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen behoben werden. Unbeschadet sonstiger vertraglicher Rechtsbehelfe, die Ergomat möglicherweise zustehen, führt das Versäumnis, einen solchen Verstoß unverzüglich zu beheben, dazu, dass Ergomat über die Beendigung der Geschäftsbeziehung nachdenkt.
Der Lieferant ist verpflichtet, alle für seine Geschäftstätigkeit geltenden Gesetze einzuhalten. Der Lieferant unterstützt die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der UN-Grundsätze für Wirtschaft und Menschenrechte, der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz, in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und Praktiken. Dies gilt insbesondere für Menschenrechte und faire Arbeitspraktiken.
Der Lieferant darf keine Kinder beschäftigen, die noch nicht das gesetzliche Mindestalter für die Beschäftigung in einem Land oder einer örtlichen Gerichtsbarkeit erreicht haben. Der Lieferant wendet ein Mindestarbeitsalter von 14 Jahren an, auch wenn die lokale Gesetzgebung die Beschäftigung jüngerer Kinder zulässt. Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen Arbeiten nur im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen ihres Beschäftigungslandes (hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen) und vorbehaltlich etwaiger Anforderungen an Bildung oder Ausbildung verrichten.
Der Lieferant darf keine Form von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Pflichtarbeit oder modernen Formen der Sklaverei anwenden. Jede Arbeit muss freiwillig sein. Den Arbeitnehmern muss die Kontrolle über ihre Ausweisdokumente (wie Reisepässe, Arbeitserlaubnisse oder andere persönliche Rechtsdokumente) ermöglicht werden. Der Lieferant stellt sicher, dass die Arbeitnehmer während des gesamten Einstellungsprozesses und der Beschäftigungsdauer keine Gebühren zahlen oder Zahlungen im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung leisten. Der Lieferant ist für die Zahlung aller Gebühren und Ausgaben (z. B. Lizenzen und Abgaben) im Zusammenhang mit Arbeitnehmern verantwortlich, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bestrafung, seelische und/oder körperliche Nötigung sowie jede andere Form des Menschenhandels sind verboten. Disziplinarrichtlinien und -verfahren müssen klar definiert und den Arbeitnehmern mitgeteilt werden.
Der Lieferant muss alle geltenden Exportkontroll-, Sanktions- und Zollgesetze und -vorschriften, einschließlich Verbote und Beschränkungen („Handelsgesetze“), einhalten. Der Lieferant stellt sicher, dass der Lieferant seine wirtschaftlichen Eigentümer, alle seine Vertreter und alle anderen vom Lieferanten eingesetzten Unterauftragnehmer nicht auf einer geltenden Sanktionsliste für abgelehnte Parteien aufgeführt sind.
Ergomat-Lieferanten müssen das Recht ihrer Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen anerkennen.
Wenn unabhängige Gewerkschaften im Betriebsgebiet entweder entmutigt oder nicht zugelassen werden, müssen Ergomat-Lieferanten Maßnahmen ermöglichen, die es den Mitarbeitern ermöglichen, sich unabhängig zu versammeln, um arbeitsbezogene Angelegenheiten zu besprechen, und Systeme für benannte Sprecher zur Verhandlung mit der Unternehmensleitung einrichten.
Der Lieferant hat die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscheaktivitäten einzuhalten. Der Lieferant muss Finanzunterlagen und Berichte gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften führen.
Der Lieferant hat die geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze einzuhalten.
Ein Interessenkonflikt ist jedes persönliche oder finanzielle Interesse, jede geschäftliche oder persönliche Aktivität oder Beziehung, frühere oder aktuelle Beschäftigung oder jede Verpflichtung, die die Fähigkeit zur objektiven Erfüllung beruflicher Pflichten und Verantwortlichkeiten beeinträchtigen oder die Unabhängigkeit und Objektivität beeinträchtigen könnte. Solche Interessenkonfliktsituationen umfassen kritische Beziehungen wie Bluts- oder Heiratsbeziehungen, Partnerschaften und Beteiligungen oder Investitionen in Geschäftspartner oder Wettbewerber. Der Lieferant hat jeden tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei Ergomat unverzüglich offenzulegen.
Der Lieferant muss alle geltenden Umweltgesetze, -vorschriften und -standards einhalten und ein wirksames System zur Identifizierung und Beseitigung potenzieller Gefahren für die Umwelt implementieren.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich bemühen, die Umwelt- und Klimaschutzverpflichtungen von Ergomat durch die von ihnen gelieferten Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen. Dies sollte effizient und unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen erfolgen.
Der Lieferant muss alle geltenden Gesetze und daraus resultierenden Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Beschaffung von Mineralien und Materialien aus Konfliktregionen und Hochrisikogebieten einhalten, die zu Menschenrechtsverletzungen, Korruption, der Finanzierung bewaffneter Gruppen oder ähnlichem Negativ beitragen können Auswirkungen.
Ergomat ermutigt Lieferanten, ihren lokalen Gemeinschaften etwas zurückzugeben und sich an Initiativen und Aktivitäten zu beteiligen, die die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung widerspiegeln.
Der Lieferant muss auf alle Störungen seines Geschäftsbetriebs vorbereitet sein (z. B. Naturkatastrophen, Terrorismus, Unterbrechungen der Lieferkette, Ausbrüche übertragbarer Krankheiten wie Epidemien oder Pandemien, Probleme der Informationssicherheit und Cyberangriffe). Diese Bereitschaft umfasst Geschäftskontinuitätspläne, die sowohl die Mitarbeiter als auch die Umwelt vor den Auswirkungen möglicher schwerwiegender Störungen schützen, die im Betriebsbereich auftreten können.
Der Lieferant muss im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen für seine eigenen Lieferanten gleichwertige Standards wie etwa ethische Standards umsetzen, wie sie in diesem
SCoC (Verhaltenskodex für Zulieferer) dargelegt sind.
Der Lieferant muss alle geltenden lokalen Gesetze und verbindlichen Branchenstandards in Bezug auf Arbeitszeiten, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und bezahlten Urlaub, einhalten.
Der Lieferant entschädigt seine Arbeitnehmer gemäß den örtlichen Mindestlohngesetzen und den Bestimmungen der geltenden Tarifverträge sowie den Branchenstandards. Der Lieferant bezahlt die Arbeitnehmer rechtzeitig und macht deutlich, auf welcher Grundlage die Arbeitnehmer bezahlt werden (z. B Arbeitsunterlagen in einer Sprache zu erhalten, die sie verstehen). Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig, sofern dies nicht gesetzlich zulässig ist.
Der Lieferant fördert ein integratives Arbeitsumfeld, das die Vielfalt seiner Mitarbeiter wertschätzt.
Der Lieferant verpflichtet sich zur Chancengleichheit und darf keine Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Geschlecht, ethnischer und nationaler Herkunft, Rasse, Hautfarbe, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder anderen gesetzlich geschützten Merkmalen diskriminieren oder dulden.
Als weltweit führender Anbieter von Gesundheits- und Sicherheitslösungen erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie bestrebt sind, die Standards für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auf einem hohen Niveau umzusetzen, indem sie einen für das Unternehmen geeigneten Gesundheits- und Sicherheitsmanagementansatz anwenden.
Der Lieferant muss die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen einhalten und für eine sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung wie Trinkwasser sorgen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu wahren, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen und Arbeiten zu verhindern -bedingte Krankheiten. Dazu gehören regelmäßige Risikobewertungen am Arbeitsplatz und die Umsetzung angemessener Gefahrenkontroll- und Vorsichtsmaßnahmen, einschließlich der Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Die Mitarbeiter müssen angemessen in Gesundheits- und Sicherheitsfragen in einer ihnen verständlichen Sprache geschult werden.
Der Lieferant hält die geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der Sicherheit personenbezogener Daten, sowie die entsprechenden Vorschriften ein, insbesondere im Hinblick auf personenbezogene Daten von Kunden, Verbrauchern, Mitarbeitern und Aktionären. Bei der Erhebung, Aufzeichnung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung, Nutzung oder Löschung personenbezogener Daten ist der Lieferant verpflichtet, sämtliche genannten Anforderungen einzuhalten.
Die für Lieferanten geltenden Informationssicherheitsanforderungen in Bezug auf alle Daten, die ihnen während und nach ihrer Zusammenarbeit mit ERGOMAT anvertraut werden, basieren auf internationalen Standards, wie beispielsweise dem Code of Practice for Information Security Management. Lieferanten sollten die Notwendigkeit berücksichtigen, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen zu schützen. Das von den Lieferanten zu gewährleistende erforderliche Maß an Informationssicherheit und -kontrolle muss jederzeit der Sensibilität, dem Wert und der Kritikalität der Informationen entsprechen, die während des gesamten Lebenszyklus der Informationen verarbeitet werden.
Der Lieferant wird vertrauliche Informationen schützen und nur angemessen nutzen. Der Lieferant wird etwaige vertragliche Anforderungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit einhalten und keine Informationen weitergeben, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind.
Der Lieferant muss alle geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung einhalten. Dem Lieferanten ist es untersagt (weder direkt noch indirekt), etwas von Wert anzubieten, bereitzustellen oder anzunehmen, um eine Amtshandlung unzulässig zu beeinflussen oder sich einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen, um Aufträge zu erhalten oder zu behalten. Dazu gehören sogenannte Beschleunigungszahlungen oder andere Vorteile, die Amtsträgern für routinemäßige, nicht freiwillige Maßnahmen gewährt werden.
Alle Lieferanten sind verpflichtet, mit den Mitarbeitern von Ergomat respektvoll und in gutem Glauben zu handeln und zu interagieren.
Lieferanten müssen bei der Nutzung des ihnen anvertrauten Eigentums und der Ausrüstung die gebotene Sorgfalt walten lassen, als ob es sich um ihr eigenes Eigentum handeln würde. Bei der Verwendung von Eigentum oder Materialien, die das Warenzeichen oder die Marke Ergomat tragen, müssen alle Lieferanten besondere Sorgfalt walten lassen, da ihre Handlungen oder Aktivitäten mit Ergomat in Verbindung gebracht werden können. Jegliche unbefugte Verwendung von Marken- oder Markenmaterialien oder -geräten ist zu vermeiden. Es gilt als Missbrauch von Materialien und Geräten der Marke Ergomat, wenn auch nur der Anschein einer Unangemessenheit erweckt werden kann.
ERGOMAT empfiehlt jedem, der Verstöße gegen die in diesem SCoC dargelegten Bestimmungen melden möchte, eine E-Mail an procurement-governance@ergomat.com zu schreiben
Wenn Sie mutmaßliche Rechtsverstöße melden möchten, können Sie sich per E-Mail an das Compliance-Management-Team von Ergomat wenden: procurement-governance@ergomat.com
Der Lieferant soll sich ermutigt fühlen, sich proaktiv mit innovativen Ideen an Ergomat zu wenden, die zu weiteren sozialen, wirtschaftlichen oder ökologischen Verbesserungen beitragen. Ergomat schätzt den offenen Austausch neuer Ideen und ist bereit, gemeinsam mit Lieferanten neue Möglichkeiten zu erkunden.